Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Angebot und Vertragsabschluß
1. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestatigung durch uns.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer Auftragsbestatigung oder der bestellten Ware anzunehmen.
II. Umfang der Leistungspflicht
1. Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns maßgebend.
2. Zeichnungen, Abbildungen sowie ähnliche Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd und nicht verbindlich, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet worden sind. Handelsübliche Abweichungen, insbesondere im Hinblick auf Maß, Struktur, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten ab Lieferwerk oder Lager, ausschließlich Verpackung.
Diese wird zu Selbstkosten berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerung zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
4. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Wir sind berechtigt unsere Forderungen gegenüber dem Besteller an Dritte abzutreten.
5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, Wechsel darüber hinaus nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Ausstellers.
6. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf einem unserer Konten als bewirkt.
IV. Lieferzeit
1. Fristen, die in Angeboten und in Auftragsbestätigungen genannt werden, sind annähernde Angaben und damit unverbindlich, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindliche Lieferfristen bezeichnet wurden.
2. Geraten wir in Verzug, so setzt eine Schadensersatzpflicht unsererseits den Nachweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung voraus.
3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
V. Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Mit dem Verlassen unseres Lagers oder des Herstellerwerks geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
2. Die Versendung erfolgt in handelsüblicher Verpackung, die wir zu unseren Selbstkosten berechnen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware geht erst mit Eingang aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller in dessen Eigentum über. Vor Eigentumsübergang darf die Ware an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet werden.
2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder Sicherungsforderungen hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Der Besteller stellt uns von allen berechtigten Interventionskosten frei, auch wenn ihn ein Verschulden nicht trifft.
3. Im Falle des Weiterverkaufs der Ware durch den Besteller tritt er seine Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsachen durch uns liegt gegenüber Vollkaufleuten kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag, die nicht Vollkaufleute sind. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
VII. Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Andernfalls ist er mit dieser Mängelrüge ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Feststellung uns gegenüber unmittelbar und schriftlich zu rügen.
Über die gesetzlichen Verjährungsfristen hinaus übernehmen wir keine Haftung. Die gesetzlichen Obliegenheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall einer der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung des Preises berechtigt.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
5. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Stellungsgehilfen.
VIII. Gerichtsstand - Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Nürtingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen bestehen. Anstelle einer unwirksamen Klausel trifft die gesetzliche Regelung.